Rechtsanwalt

Dr. Armin Frühauf

26121 Oldenburg

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Die Bahnstrecke WHV (JWP) - Oldenburg ist in 6 Bauabschnitte unterteilt (PFA)

PFA 1 betrifft die Strecke in der Stadt Oldenburg. Dort wird über die UMFAHRUNG entschieden

Die Stadt Oldenburg und 8.600 Bürger haben Einwendungen erhoben, mit einer Entscheidung ist 

nicht vor 2016 zu rechnen

PFA 2 betrifft Rastede und ist erledigt

PFA 3 betrifft Jaderberg und ist erledigt

PFA 4 betrifft den Abschnitt SANDE. Die Stadt Oldenburg und 800 Oldenburger haben dort Einwendungen erhoben. Hier geht es um die Auswirkungen von LÄRM und ERSCHÜTTERUNGEN aufgrund der wegen des JWP zu erwartenden nächtlichen schweren Güterzüge. Zu PFA 2 und 3 hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2013 entschieden, dass die Oldenburger Anspruch auf sogenannten zwischenzeitlichen (interimistischen) Lärmschutz haben und zwar  s o f o r t  und bis zu dem Zeitpunkt, bis der PFA 1 umgesetzt ist. Dieses Urteil gilt aber nur für die 3 KLÄGER, die das Urteil 2013 erstritten haben. Um dieses Urteil auch für  a l l e  anderen Oldenburger gültig zu machen, haben die Stadt und 800 Bürger Einwendungen erhoben.

Das EBA (Eisenbahnbundesamt) hatte zwar versprochen,  a l l e  Oldenburger gleich zu behandeln, dieses Versprechen aber  n i c h t eingelöst. Nun hat aber die DB , ohne dazu verpflichtet zu sein, von sich aus einen weitergehenden SCHUTZ für die Oldenburger Bürger angeboten. Ob damit die Bürger den 3 Klägern gleich gestellt sind, muss im PFA 4 geklärt werden. 


WAS ist noch drin im PFA 4 ?

1) Versuch auch Osternburg in alle Schutzmaßnahmen einzubeziehen

2) Zur Berechnung des Lärmschutzes:

    a) Realistischer Prognosehorizont ( bisher nur bis 2025) und Zugmengengerüst

    b) Verzicht auf den Bahnbonus ( = 5 db(A)) durch das EBA

    c) Eine  Entscheidung der zuständigen Behörde (EBA) zum Lärm- und Erschütterungsschutz

3) Vollständige Übernahme der Kosten des passiven Lärmschutzes ( zB auch Ersatz bei Beschädigung von Fenstern oder Lüftern, Übernahme der laufenden und Reparaturkosten bei Lüftern zB Strom, Filter usw.)

4) Vor allem aber:

Interimistischer Schutz vor Erschütterungen. Der Stadt liegen insoweit aussagekräftige Gutachten vor

5) Umsetzung des Erschütterungs- und  Lärmschutzes durch Befahrensbeschränkungen (Nachtfahrverbote und Langsamfahrverbote für schwere Güterzüge ). Angesichts der aktuellen Versprechungen des BMVI Dobrindt zu Fahrverboten für laute Güterzüge (ohne Flüsterbremse) ein lohnendes ZIEL.

  

 

PFA 1 und PFA 4 worum geht es