Rechtsanwalt

Dr. Armin Frühauf

26121 Oldenburg

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März/April 2017:

Bis zum 18.04.2017 müssen Einwendungen gegen die neuen Pläne der DB in Oldenburg erhoben werden, um die Rechte der Betroffenen zu wahren. Muster siehe unter PFA 1/NEU/Einspruch

 

Seit Februar 2017 STRAFPROZESS gegen Prof. Dr. St. aus Münster, siehe unter Strafverfahren 

 

Februar 2017

Die Anträge der DB zur angekündigten Planänderung im Oldenburger PFA 1- Verfahren sind bei der Stadt Oldenburg eingetroffen und werden in den nächsten Wochen öffentlich ausgelegt.

 

Februar 2017 

Gutachter  der Stadt Oldenburg haben festgestellt, dass die DB die historische Oldenburger Gleishalle nicht baufällig ist. Sie soll ganz offensichtlich allein deshalb abgerissen werden, weil die DB  das Gelände im Hinblick auf eine ca 10m höhere neue Huntequerung  erhöhen muss. Die Gutachter der Stadt haben festgestellt, dass die Fundamente der Halle stabil sind und die Denkmal geschützte Hall mit geringem Aufwand zu sanieren ist. Die DB hatte für Ihre Pläne zum Abriss  die komplette Baufälligkeit der Halle behauptet und zur sichtbaren Unterstützung  ihrer Irreführung "martialische" Stützkonstruktionen aus Holz angebracht, wie man sie aus  Bergbaustollen kennt.  

 

Januar 2017

 

Die DB teilt der Stadt Oldenburg mit, dass sie die erforderlichen Nachbearbeitungen ihres Planfeststellungsantrags zum Ausbau der Oldenburger Bahnstrecke erneut verschieben muss: Neues Datum 2. Quartal 2017 

 

August 2016

 

Die DB hat in der örtlichen Presse angekündigt, den Einwendungen der Bürger und der Stadt nachzugeben und ihre Immissionskonzepte für Schall und Erschütterungen zu überarbeiten, neu auszulegen und damit einer erneuten Kritik auszusetzen. 

 

JANUAR  2016

 

Mein FAZIT nach der Teilnahme an den 2monatigen  Erörterungen zum PFA 1 (Antrag der DB zum Ausbau der Oldenburger Stadtstrecke): So wird der Antrag der DB mit Sicherheit  n i c h t genehmigt werden.

Schon das Planungsverständnis der DB offenbart noch die alte Haltung, die jede Partizipationen Bürger an den Planungen ausschließen soll.Dabei haben sowohl das BMVI, das EBA als auch die DB in ihren neuen Richtlinien einem solchen Ansatz - als Folge von Stuttgart 21 - zumindest öffentlich längst abgeschworen. Trotzdem wurde in Oldenburg ohne jede vorherige Bürgerbeteiligung von der DB allein ein Plan erarbeitet, der nun im Verfahren gegen jede noch so begründete Einwendung verteidigt wird. Alternativen wurden seitens der DB weder zum Ausbau selbst noch zu den 5-jährigen Baustellenkonzepten von der DB erwogen oder auch nur für diskussionswürdig erachtet. Das alles entspricht nicht mehr der aktuellen Sach- und Rechtslage

 

Am 15.12.2015 hat das Eisenbahnbundesamt (Außenstelle Frankfurt) einen Planfeststellungsantrag der DB zu einem Projekt in Assmannshausen/Rhein aus diesen Gründen (fehlende Alternativenplanung) abgewiesen. In Oldenburg ist aber alles noch viel schlimmer als dort: 183 Grundstückseigentümer sollen in Oldenburg enteignet werden, 234 Bürger sollen mit Grunddienstbarkeiten belastet werden und weiteren 477 Bürgern soll ihr Besitz bis zu 5 Jahre weggenommen werden.

 

10tausende Oldenburger sind von grundlegenden Fehlern in der Immissionsberechnung ( Schall und Erschütterungen) betroffen, alle Bürger der Stadt  von einem mangelhaften Katastrophenkonzept und einer   grob fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung. Erst am 15.10.2015 hat der EuGH (AZ C 137/14) entschieden, dass - ohne Rücksicht auf die Bedeutung für die Planfeststellungsentscheidung - jeder Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist, wenn die UVP lücken- oder fehlerhaft ist. Der EuGH hat mit seinem Urteil den Stellenwert der Umwelt erheblich stärken wollen,

 

Es ist kaum vorstellbar, dass das entscheidende EBA sich über all das hinwegsetzen wird.   

 

DEZEMBER 2015

Seit dem 2.12.2015 werden in der kleinen EWE-ARENA  Einwendungen der Stadt und der 8.600 Bürger gegen die Pläne der Bahn erörtert.  In der Woche ab dem 14.12.15 wieder von 9-ca 18:30 Uhr.  Schon jetzt mit Sicherheit fest, dass der der Antrag der DB so nicht Genehmigung wird. Er ist in sehr vielen Aspekten unvollständig und enthält unzählige Fehler, zB in  Lärm- Erschütterungs- Gefahrgut- und Katastrophenschutz- und Umweltfragen. Die  Bahn muss sich beeilen,  alle Fehler zu beseitigen. Selbst wenn ihr das gelingt,  so bleibt aber das grösste Risiko der Bahn bestehen. Sie hat keine Alternativen untersucht und lehnt das strikt ab. Es ist damit zum rechnen, dass sie dazu erst nach einem möglicherweise langwierigen Prozess dazu gezwungen werden muss. Alle dadurch verursachten Verzögerungen in der  erforderlichen Anbindung des Jade-Weser-Ports  sind auf diese sture Haltung der DB zurückzuführen.


IM OKTOBER 2015

Alle bisher bekannten Angebote der DB zur Übernahme der Kosten des passiven Schallschutzes in Oldenburg sind grob fehlerhaft. Die für die Angebote gefertigten Objektbeurteilungen sind keine geeignete  Grundlage einer Entschädigung. Das hat die Überprüfung von mehr als 20  "Beurteilungen" durch den unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigte Sachverständigen Dr. Nocke ergeben.Die von der DB veranlassten Beurteilungen  sind zudem nicht durch eine öffentlich bestellten Sachverständigen erfolgt. Das Büro kann auch (bisher) keine sonst üblichen Nachweise ihrer Sachkunde zur Beurteilung von Lärmimmissionen vorweisen. All diese Entschädigungsangebote sind rechtswidrig. Zudem versagt die DB  den Bahnanliegern rechtswidrig die Erstattung laufender und zukünftiger Aufwendungen zB durch Unterhalt, Wartung, Reparatur der Schallschutzinstallationen. 

MEIN RAT:

Fordern Sie von der DS ein neues, unabhängiges Gutachten ein, ggf auch über das dafür zuständige "Ministeriums für Inneres und Sport" in Hannover. Kosten entstehen ihnen dadurch nicht. Die zur sachgerechten Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten werden unabhängig vom Ausgang der Verfahrens erstattet ( § 42 Abs. 1 NEG). 

15. Oktober 2015:

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt den Umweltschutzes in Planfeststellungsverfahren und bringt für den Antragsteller bisher nicht gekannte Probleme:

In der Rechtssache C - 137/14 (siehe www.curia.europa.eu): Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) können einen Planfeststellungsbeschluss auch dann zu Fall bringen, wenn diese für das Ergebnis nicht ursächlich waren. Fehler können die zugelassenen Verbände auch nach Ablauf der Einwendungsfristen vorbringen.   

Am 11.3.2015 fand um 10:00 Uhr im ehem. Oldenburger Landtag der Erörterungstermin zu den Einwendungen der Stadt und von 800 Oldenburger Bürgern statt. Es ging hier n i c h t  um die Umfahrung von Oldenburg, sondern um ergänzenden interimistischen Lärm- und Erschütterungsschutz für Oldenburg,   siehe dazu auf meiner homepage unter PFA 4

Internationaler Bahnlärmkongress BOPPARD:

Am 13./14.März 2015 hat  in Boppard der 2.internationale Bahnlärmkongress statt. Die Ergebnisse und Vorträge dazu auf der homepage des Kongresses, mein Beitrag, "Nachtfahrverbote für Güterzüge ?" direkt unter   http://ibk2015.de/bilder/dr_fru__776hauf.pdf 

oder  : http://neu.keine-stadtautobahn.de/uploads/Inis/Bahnlaerm/drfruehauf20150313.pdf  

Mit einer Petition vom 06.03.2015 verlangt LiVe zum passiven Lärmschutz nicht nur die einmalige Erstausstattung mit Lärmschutzmaßnahmen, sondern auch Erstattung der laufenden und zukünftigen Kosten,  wie zB Reparatur und Ersatzbeschaffung von Lärmschutzfenstern und Lüftern, sowie Kosten für Strom und Filter der Lüfter. Einzelheiten zur PETITION  unter


http://neu.keine-stadtautobahn.de/uploads/Inis/Bahnlaerm/LiVePetBT20150303laermschtzkstn.pdf

 

Kommentar: Diese Petition fordert keine Gefälligkeit ein, sondern nur das, was jedem betroffenen Bürger ohne jeden vernünftigen Zweifel zusteht und von den Gerichten auch seit JAHREN so zugesprochen wird. Allein in Oldenburg sind davon ca 1.200 Bahnanlieger betroffen, bundesweit 10.000de.