Rechtsanwalt

Dr. Armin Frühauf

26121 Oldenburg

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DAS NEUESTE i.S. Oldenburger Bahnprojekt 

 

März 2021

 

Am 03.03.2021 legen die Oldenburger Bürger gegen die Entscheidung des BVerwG und des Eisenbahnbundesamt Verfassungsbeschwerde ein; zur Durchführung der Verfassungsbeschwerde haben sie den Universitätsprofessor Dr. Jan Ziekow beauftragt. Die Beschwerde wird u.a. auf die Verletzung von Art 2 GG gestützt; daneben auch auf die Verletzung justizieller Grundrechten wie das Recht auf ein faires verfahren. 

 

Zeitgleich wird von mir  eine so genannten "Gehörsrüge"  beim BVerwG angebracht; dies ist ein der Verfassungsbeschwerde vorgeschaltetes Verfahren, das dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben soll, seine Entscheidung noch einmal zu überdenken und zu korrigieren. Ich habe aber bisher noch nie erlebt, dass ein Richter dazu Veranlassung gesehen hat.

 

Die anonymisierten TEXTE der Gehörsrüge und der Verfassungsbeschwerde sind bei einem nachgewiesenen Interesse über die BVS (Bundesvereinigung gegen Schienenlärm) einzusehen. 

 

Durch Urteil vom 15.10.2020 weist das BVerwG die Klagen der Stadt Oldenburg und der Oldenburger Bürger ab. Über die 3. Klage (KDO) wird nicht entschieden, da der Rechtsstreit nach einer Einigung der Parteien erledigt ist. Das Urteil des BVerwG vom 15.10.2020 (AZ 7 A 9.19) ist - ebenso wie eine PM dazu - im Nie einzusehen. 

 

Am 30.09.2020/01.10.2020 werden in LEIPZIG vor dem BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) die Klagen

 

- der BVS und 6 Oldenburger Bürger

- der Stadt Oldenburg

- der Kommunalen Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) 

in einem gemeinsamen Termin verhandelt.

 

Die Sitzung ist öffentlich; jeder Interessierte kann unter Beachtung gewisser CORONA-Regeln an der Sitzung teilnehmen; näheres ist unter  www.bverwg.de zu erfahren.

 

 

 

März 2020

 

Die DB hat am 28.02.2020 den offiziellen Baubeginn an der Strecke mit einem "Bürgerfest" gefeiert;  die Vertreter der Bahn (Pofalla)  und des BMVI ( StS Ferlemann)  blieben weitgehend unter sich; an der Veranstaltung nahmen  weder der OB der Stadt Oldenburg noch ein offizieller Vertreter der Stadt noch die  betroffene Bürger  teil; sie hatte abgesagt, weil sie in dem Baubeginn w keinen Grund zum Feiern sahen. 

 

Dezember 2019

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat alle  Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ("Baustopp") zurückgewiesen. Vorangegangene war die Erklärung der DB AG, im Jahr 2020 keine Eingriffe   in die Grundstücke der konkret betroffenen Kläger vorzunehmen. 

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung u.a. ausgeführt

- dass es der Wille des Gesetzgeber sei, dass der Planfeststellungsbeschluss vorläufig vollziehbar sei

- dass der Baubeginn im Jahr 2020 noch keine Eingriffe in das Eigentum der Kläger bedeute

- dass die Komplexität und Schwierigkeit der mit den Klagen aufgeworfenen Fragen noch keine Einschätzung darüber ermögliche, ob die Klage Erfolg habe oder nicht ( alles sei offen)

- dass aber mit dem Baubeginn keine Schäden verursacht würden, die nicht wieder zu beheben seien; man könne wieder anpflanzen.

 

 

 

 

25.11.2019:

 

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat am 05.07.2019 den Ausbau der Eisenbahnstrecke  mitten durch Oldenburg genehmigt. Alternativen durch Umfahrung der Stadt wurden mit der Begründung abgelehnt, dass nach den neuesten Prognosen auf der Strecke nur noch 50% der zuvor geschätzten Containerzüge fahren würden; die Bewältigung dieser Zugzahlen erfordere gar keinen Ausbau der Strecke und schon gar nicht eine Umfahrung für Güterzüge.

 

Gegen diese Genehmigung haben die Stadt Oldenburg, die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS) zusammen mit  sieben Bürgern (Eisenbahnanlieger), die KDO (Kommunale Datenvereinbarung Oldenburg)  und eine weitere Einzelperson, jeweils unabhängig voneinander vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig rechtzeitig vor Ablauf der Klagefrist am 30.10.2019 Klage erhoben;   zugleich  habe die Kläger einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt mit dem Ziel, dass bis zur Entscheidung über die Klagen ein Baustopp verhängt wird. Die Klage wird wesentlich damit begründet, dass die Prognosezahlen "ergebnisorientiert" gedrückt worden sind. 

 

Die BVS  und die sieben Bürger werden von mir anwaltlich vertreten. 

 

I. "Bahnumgehungstrasse für Oldenburg"

 

2012 wurde in Wilhelmshaven der Jade-Weser-Port (JWP) eröffnet. Er ist der einzige deutsche Tiefwasserhafen, der von den größten Schiffen der Welt angefahren werden kann.  Er soll vor allem dem Hafen Rotterdam/NL Konkurrenz machen. Das gelingt derzeit allerdings noch nicht, da er auch  in Konkurrenz zu den Häfen in Hamburg, Bremen und Bremerhaven steht. Das prognostizierte Umschlagsziel von 2,7 Mio TEU/jährlich  (20 - Fuß- Standard Container-Maß) wird mit zuletzt 80.000 TEU ganz weit verfehlt. Die Länder HH und HB fördern in erster Linie ihre eigenen Häfen, nicht zuletzt durch Vertiefungen der Fahrrinnen von Elbe und Weser.    

 

Der seit 2002 geplante JWP hat allerdings keine Binnenwasserstraßenanbindung. Diese soll ( über den Rheinhafen Duisburg) ebenso wie die Hinterlandanbindung ( Richtung Warschau und Genua) vor allem durch Schienenverkehr  erfolgen. Dazu soll die vorhandene Bahnstrecke JWP-Oldenburg als TEN-Hochleistungsstrecke (Transeuropäisches Schienennetz mit einer Kapazität von 300 Zügen/Richtung/Tag) ausgebaut werden. Eine solche "wesentliche" Veränderung der Strecke steht Immissionsschutzrechtlich der Neubauplanung einer Eisenbahnstrecke gleich ( § 41 BImSchG). Der Neubau einer Eisenbahnstrecke mitten durch Wohngebiete würde allerdungs gegen § 50 BImSchG verstoßen. 

 

Gleichwohl soll der Ausbau der Strecke zur  TEN-Strecke auf der bestehenden Trasse mitten durch die Stadt Oldenburg erfolgen. Dort trifft sich die Bahnstrecke mit weiteren im Bundesverkehrswegeplan zum Ausbau angemeldeten Bahnstrecken (Leer-Oldenburg und Osnabrück-Oldenburg ). Die Bahnstrecke Leer-OL ist Teil einer Transeuropäischen Schienenverbindung für Güterverkehr, die den Hafen Rotterdam über Oldenburg, Fehmarnbelttunnel mit Skandinavien verbinden soll. Dieses Vorhaben wird mit 100 Millionen € Baukostenzusage auch für den deutschen Streckenausbau durch die NL gefördert.

 

Bis zum Jahr 2010 hat die Stadt Oldenburg den beabsichtigten Ausbau der Bahnstrecken mitten durch die Stadt hingenommen. Seit 2011 gibt es dagegen massiven Widerstand. Im März 2011 hat der Rat der Stadt Oldenburg - einstimmig - eine Resolution verfasst, die eine Schienenumfahrung der Stadt vorsieht. 

 

 

Gleichwohl hat die DB - ohne Prüfung einer Alternative - im Frühjahr 2014 den Ausbau der Strecke durch das derzeit laufende Planfeststellungsverfahren (PFA 1) beantragt.

      

Die Stadt Oldenburg und mehr als 8.600 Bürger haben dagegen im APRIL 2014  Einwendungen erhoben. Sie verlangen in erster Linie eine Alternativenprüfung durch eine Umfahrung ihrer Stadt: 

 

Die Einwendungen setzten sich auf zahlreiche Gutachten, die belegen, dass  die Umfahrung von Oldenburg gegenüber dem Ausbau der Stadtsrecke die eindeutig bessere Alternative ist. Zu den Ergebnissen und den 153seitigen Einwendungen der Stadt Oldenburg siehe http://www.oldenburg.de/microsites/bahn/alternative-trassenplanung

 

Unabhängig davon hatten die Bürgerintitiativen bei Prof. Dr. Kümmerer ein wissenschaftliches Gutachten zu Gefahrguttransporten auf Stadt- und Umfahrungsstrecke vorgelegt, was am 21.6.13 öffentlich vorgestellt wurde. Auch dieses Gutachten schliesst mit der Aussage, dass zur Vermeidung von Unfällen und Bewältigung etwaiger Katastrophen die Umfahrungsstrecke eindeutig vorzugswürdig ist. Siehe dazu:  http://neu.keine-stadtautobahn.de/index.php?page=bahnlaerm

  

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 24.1.2012 ( AZ 7 VR 13.11)

ausgeführt, dass ein Ausbau der Stadtstrecke in Oldenburg dann nicht erfolgen darf, wenn feststeht, dass die Umgehungstrasse entlang der A 29 "eindeutig vorzugswürdig" ist.

Inzwischen sind 2013 weitere aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgericht ergangen, die die Unzulässigkeit des Antrages der DB belegen und die Position der Stadt Oldenburg bestätigen:

 

1) Bei einer Alternativenprüfung sind die Planungen der betroffenen Stadt zu berücksichtigen. Art 28 GG gibt der Gemeinde eine grundgesetzlich geschützte Position,

Urteil BVerwG vom  6.11.2013 AZ 9 A 9.12

 

 

 

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=061113U9A9.12.0

 

2) Die eine Alternativenprüfung erfordernde "wesentliche Veränderung" der Strecke liegt auch dann vor, wenn die Kapazität der Strecke gesteigert wird,

Urteil BVerwG vom 18.7.2013  AZ 7 A 9.12  http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+7+A+9.121)

 

3) Die Genehmigungsbehörde ist zu einer umfassenden Risikoanalyse im Hinblick auf Gefahrgutunfälle verpflichtet, der allgemeine Hinweis auf die Einhaltung bestehender Vorschriften genügt nicht,Urteil des BverwG vom 13.3.13 AZ 7 C 34.11  

E     http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az

   

Zur Position der Stadt und Begründung siehe den Ratsbeschluss vom 26.11.2012 

http://neu.keine-stadtautobahn.de/uploads/PB/PB2012/OLRatsbeschluss20121126Bahnumfahrung

 

Oldenburg befindet sich mit seiner Forderung nach einer Verlegung der Bahntrasse an die Bundesautobahn in einer mit Herbolzheim vergleichbaren Position. Dort unterstützen vor allem die Kräfte der heimischen Industrie- und Wirtschaft (IHK) die Pläne zur Verlegung der Bahn. Siehe dazu das Video "BADEN 21" 

http://www.youtube.com/watch?v=uwy0W9Q8Ass

 

Die rot-gruene Landesregierung von Niedersachsen hat im Koalitionsvertrag vom 18.2.2013 ihre Vermittlung zwischen Stadt, Bahn und Bund angeboten, siehe dazu  

http://neu.keine-stadtautobahn.de/uploads/Inis/Bahnlaerm/KoalitionsvertrUNDol130310.pdf

Am 25. Juni 2013 haben der Nds Verkehrsminister LIES und der Umweltminister WENZEL  Oldenburg zu einem ersten Gespräch zum Thema besucht. Minister LIES hat sich eindeutig für die vorgeschlagene Umfahrung ausgesprochen und den sofortigen Beginn eines entsprechenden Raumordnungsverfahres im Oldenburger/Ammerländer Bereich versprochen. Allerdings möchte der Minister zuerst die Stadtstrecke in Oldenburg ausbauen und dann erst später auf die Planungen im Ammerland zurückgreifen. Das wird in Oldenburg abgelehnt, zumal nach § 7 BHO nicht zweimal 3-stellige Millionenbeträge allein für die Oldenburger Strecke ausgegeben werden dürfen. Die Oldenburger wollen die Umfahrung  a n s t e l l e  des Ausbaus der Stadtstrecke und sind auch bereit, eine längere Planungsphase dafür in Kauf zu nehmen. Weitere Informationen zum Thema auch in der neuen Version meines Diskussionspapiers:

http://neu.keine-stadtautobahn.de/uploads/Inis/Bahnlaerm/Diskussionspapier130310.pdf

 

 

II.  "Lärmschutz für Oldenburg"

 

Oldenburger gewinnen im Nov 2013 Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht (AZ 7 A 28.12) zum nächtlichen Lärmchutz.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=211113U7A28.12.0

 

Zur Durchsetzung von Lärmschutzansprüchen (u.a. Nachtfahrverbot) bis zum Bau der Eisenbahnumfahrung von Oldenburg haben die Stadt Oldenburg und 5 weitere Kläger  2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzg einen Prozess begonnen, der im Juli 2012 zum Teil durch einen Vergleich teilweise erledigt wurde. Danach bekommen Oldenburger Bahnanlieger Lärmschutzfenster. 

 

Drei private Kläger haben den Prozess fortgeführt und nun gewonnen. Einzelheiten dazu siehe auf meiner homepage unter "sonstiges" --------------




 

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg ist nun am 17.7.2014 in einem - nicht rechtskräftigen - Urteil dem Bundesverwaltungsgericht gefolgt und hat ebenso einen PFB für rechtswidrig erklärt, weil er sich nicht mit Betriebsbeschränkungen zum Immissionsschutz befasst hat.   

http://neu.keine-stadtautobahn.de/uploads/Inis/Bahnlaerm/OVGMagedeburgUv20140717.pdf

 

 

III. Kritik an der neuen "Schall 03"


Die Bundesregierung hat im Mai 2014 eine neue Verordnung zur Schallimmissionsberechnung vorgelegt, die derzeit im Gesetzgebungsverfahren ist. Dazu meine kritische Stellungnahme

 

http://neu.keine-stadtautobahn.de/index.php?page=bahnlaerm 
Die Überschrift - hier ohne Link - lautet:
Stellungnahme von RA Dr. Frühauf (Oldenburg) vom 3. Juni 2014 zum aktuellen
Entwurf der Schallschutzverordnung "Schall 03"  
Der direkte Link zur Datei ist:
http://neu.keine-stadtautobahn.de/uploads/Inis/Bahnlaerm/RAAFzuSchall03Stgna
hme20140603.pdf