Rechtsanwalt

Dr. Armin Frühauf

26121 Oldenburg

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Die von mir verfasste und am  29.06.2018 beim Bundesverfassungsgericht erhobene  Verfassungsbeschwerde rügt  die  systemisch fehlerhafte Einschätzung der Gesundheitsgefährdungen durch nächtlichen Schienenlärm. Die dazu  in der so genannten "Schall 03,1990" ( Anl 2 zu § 3 der 16. BimSchVO) bestehenden Regelungen sind nicht geeignet,  den  verfassungsrechtlich gebotene Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen zu garantieren. Weitere Einzelheiten  und Text dee Verfassungsbeschwerde unter

https://www.bvschiene.de/wp-content/uploads/2018/10/Verfassungsbeschwerde-Total4anonym.pdf

und

http://neu.keine-stadtautobahn.de/index.php?page=bahnlaerm

unter der Überschrift: 

BVS: Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit