Rechtsanwalt

Dr. Armin Frühauf

26121 Oldenburg

TEL: 0441 7703 4443

mail: office@rechtsanwalt-dr-fruehauf.de

 

I. Zum PFA 1:

 

FEB 2018

 

Seit Mitte Dezember 2017 liegen die Akten dem Eisenbahnbundesamt (EBA) zur Entscheidung vor. Die Anhörungsbehörde (Nds. Landesbehörde für Straßenbau), die unmittelbar dem weisungsbefugten Nds. Verkehrsminister untersteht, hat wenige Tage vor Abgabe des Ministeramtes von Min LIES, seine Stellungnahme gegenüber dem EBA abgegeben und die Akten nach dorthin übersandt, ohne seine gegenüber den BIs gegebene ZUSAGE auf Übersendung einer Kopie der Stellungnahme einzulösen.

 

Die sodann erfolgten Anträge der Stadt Oldenburg und  der klagebefugten Verbände (u.a. der BVS) auf Akteneinsicht zur Einsicht in die Stellungnahme der Landesbehörde hat  das EBA (bisher) mit der originellen Begründung abgelehnt, dass sie nicht allen 11.000 Einwendern Akteneinsicht gewähren könne, weswegen aus Gründen der Gleichbehandlung auch die anwaltlich vertretene Stadt keine AE bekäme. Demgegenüber haben die Verbände eine Klage auf Akteneinsicht angekündigt wenn, die AE nicht bis zum 15.02.2018 erfolgt.

Andererseits hat das EBA die von der DB Netz AG  an der Strecke in Oldenburg begonnenen sehr umfangreichen Arbeiten (u.a. Einbau einer Gleiswechselanlage) als nicht genehmigungspflichtig bewertet. Auch das ist eine bemerkenswerte Entscheidung. 

 

 

 

 

 

BIS zum 18.04.2017 müssen Einwendungen gegen die Überarbeitung der Pläne der DB erhoben werden. Dazu das Muster über

 http://neu.keine-stadtautobahn.de/index.php?page=bahnlaerm

 

und dort weiter unter   Muster-Einwendung im Verfahren zur Ergänzung des PFA 1 Oldenburg - Wilhelmshaven, - ABS Oldenburg - Wilhelmshaven, Ausbaustufe III PFA1 Stadtgebiet Oldenburg, 11. März 2017 (Eingang)

 

15.04.2017:

 

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS), ein anerkannter und klagebefugter Umweltschutzverein hat ihre Einwendungen gegen die Planung rechtzeitig angebracht, siehe dazu

http://www.laermschutz-im-verkehr.de/detail/bvs-einwendungen-gegen-pfa-1-neuauslegung

 sowie bei IBO unter

http://www.ibo-oldenburg.de/wordpress/einwendungen/

  

 

 

  

II. HISTORIE; 

Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Oldenburger Stadtstrecke hat am 21.2.2014  begonnen. Die Planungsunterlagen koennen bei der Stadt Oldenburg oder im Internet unter www.oldenburgde/bahn eingesehen werden.

 

Fristablauf für Anregungen, Bedenken und Einwendungen war bis zum  3.4.2014. 8.600 Bürger haben Einwendungen erhoben, vielfach nach dem Muster   

 http://www.ibo-oldenburg.de/wordpress/

 eine kurze Darstellung von häufigen Fragen unter

http://www.ibo-oldenburg.de/wordpress/wp-content/uploads/2013/11/FAQ_PFA1_LiVe.pdf

http://neu.keine-stadtautobahn.de/uploads/Inis/Bahnlaerm/MusterPFA120140225

 

Als Anregung auch für andere Planfeststellungsverfahren nun auch eine ausführliche Version unter:

 

http://neu.keine-stadtautobahn.de/uploads/Inis/Bahnlaerm/EinwPFA1ACvers20140402.pdf

  

DIE EINWENDUNGEN HABEN ERFOLG GEHABT:

 

Die DB hat 2016 angekündigt, ihre Schallschutzkonzepte zu überarbeiten und neu auszulegen.