Die von mir verfasste und am 29.06.2018 beim Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde rügt die systemisch fehlerhafte Einschätzung der Gesundheitsgefährdungen durch nächtlichen Schienenlärm. Die dazu in der so genannten "Schall 03,1990" ( Anl 2 zu § 3 der 16. BimSchVO) bestehenden Regelungen sind nicht geeignet, den verfassungsrechtlich gebotene Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen zu garantieren. Weitere Einzelheiten und Text dee Verfassungsbeschwerde unter
https://www.bvschiene.de/wp-content/uploads/2018/10/Verfassungsbeschwerde-Total4anonym.pdf
und
http://neu.keine-stadtautobahn.de/index.php?page=bahnlaerm
unter der Überschrift:
BVS: Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit