Verfassungsbeschwerde Schienenlärm - Rechtsanwalt Dr. Armin Frühauf, Oldenburg

Die von mir verfasste und am  29.06.2018 beim Bundesverfassungsgericht erhobene  Verfassungsbeschwerde rügt  die  systemisch fehlerhafte Einschätzung der Gesundheitsgefährdungen durch nächtlichen Schienenlärm. Die dazu  in der so genannten "Schall 03,1990" ( Anl 2 zu § 3 der 16. BimSchVO) bestehenden Regelungen sind nicht geeignet,  den  verfassungsrechtlich gebotene Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen zu garantieren. Weitere Einzelheiten  und Text dee Verfassungsbeschwerde unter

https://www.bvschiene.de/wp-content/uploads/2018/10/Verfassungsbeschwerde-Total4anonym.pdf

und

http://neu.keine-stadtautobahn.de/index.php?page=bahnlaerm

unter der Überschrift: 

BVS: Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit 

 

 

 

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